Die passenden Bilder für einen Vortrag oder ein Referat sind oft nur einen Mausklick entfernt. Bildersuchmaschinen im Internet verschlagworten und listen Milliarden Fotos verschiedener Websites. Doch dürfen diese einfach so verwendet werden? Welche Quelleninformation muss dann angegeben werden? Und wie sieht das beim Zitieren wissenschaftlicher Texte aus?

Illustration für die Serie #allesdigital, Urheberrecht Foto: Romina Birzer

Grundlage eines guten Referats in der Schule ist immer eine gründliche und fundierte Recherche. Das Internet bietet sich hier als riesige Wissensdatenbank hervorragend an. Dennoch birgt es neben der Verfügbarkeit eines nahezu uneingeschränkten Wissens auch große Risiken. Viel zu schnell lässt man sich dazu verführen, einzelne Passagen aus Online-Enzyklopädien ohne inhaltliche Überprüfung zu übernehmen.

Wikipedia ist für viele Anlaufstelle Nummer eins. „Während die Qualität der Wikipedia-Artikel immer weiter steigt, darf dies nicht die Endstation, sondern lediglich den Einstiegspunkt in die Online-Recherche darstellen“, empfiehlt Doris Aschenbrenner vom Zentrum für Telematik an der Universität in Würzburg. „Das Wichtigste bei einer Quellenrecherche ist, nicht nur eine, sondern mehrere Quellen zu einem Thema in Betracht zu ziehen, die Aussagen kritisch zu reflektieren und zu verifizieren.

Mehr als 1000 Bücherbände würde die deutschsprachige Wikipedia in ausgedruckter Form inzwischen füllen. Da kann kein Brockhaus-Lexikon mithalten.

Doch nicht nur qualitativ muss ein Vortrag hochwertig sein. Auch rechtlich muss alles einwandfrei sein. Einfach den Text einer Website ausschneiden und einfügen, das geht nicht. Unbeliebt aber dennoch unabdingbar ist zum Beispiel das Beachten von Bild- und Urheberrechten sowie das korrekte Zitieren von Quellen. Beim Urheberrecht geht es um geistige Werke.

Das sind zum Beispiel Filme, Lieder oder Texte. Wer so etwas kreiert, ist der Urheber dieses Werkes. Er hat das Recht an diesem Werk und kein anderer darf es so ohne Weiteres verwenden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine künstlerisch wertvolle Zeichnung oder um einen einfachen Schnappschuss handelt.

Ein Foto ist auch dann geschützt, wenn kein Copyright-Vermerk angebracht ist. Grundsätzlich gilt: „Google“ oder „Google Bilder“ reicht als Quellenangabe nicht aus. Denn Suchmaschinen sammeln lediglich die Inhalte verschiedener Anbieter. Auch „Wikipedia“ allein genügt als Fußnote nicht.

Da jeder Nutzer Einträge im Online-Lexikon bearbeiten kann, kann sich der Inhalt eines Artikels schnell ändern. Hier sollte also immer ein Verweis zum exakten Abrufdatum mit angegeben werden. Die Seite „Versionsgeschichte“ zeigt, welche Nutzer einen Eintrag in der Vergangenheit wie verändert haben.

Bei der Verwendung von Grafiken aus Wikipedia genügt ein Klick auf das Bild, um herauszufinden, unter welchen Bedingungen die Datei verwendet werden darf. Ist dort „CC-BY“, die so genannte „Creative-Commons-Lizenz“ vermerkt, so darf das Bild unter Angabe des Autors frei verwendet werden.

Komplizierter wird es, wenn Bilder über „Google Bilder“ von privaten Websites bezogen werden, auf denen keine Lizenzinformationen vermerkt sind: „Bei der Verwendung von Bildern aus dem Internet muss – wenn keine derartigen Lizenzen angegeben sind – prinzipiell immer der Autor um eine Verwendungserlaubnis gefragt werden“, sagt Aschenbrenner.

Die Diplominformatikerin empfiehlt, bei der Google-Bildersuche direkt eine freie Lizenz als Suchkriterium festzulegen. Das geht ganz leicht. Einfach die Einschränkung unter dem Menüpunkt „Suchoptionen“, der sich unter der Google-Suchleiste befindet, festlegen. So werden als Ergebnis nur Dateien angezeigt, die ohne Bedenken verwendet werden dürfen.

Besonders umsichtig muss man beim Thema Urheberrecht sein, wenn fremde Werke nicht nur in eigenen Präsentationen verwendet, sondern selbst wieder im Internet veröffentlicht werden. Da Inhalte dort öffentlich einsehbar sind, lässt sich nämlich leicht überprüfen, ob es sich bei einer verwendeten Datei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Inzwischen gibt es ganze Anwaltskanzleien, die sich auf das Versenden von Abmahnungen an private Internetnutzer bei Verstößen gegen Bild- und Urheberrechte spezialisiert haben. Hierzu zählt beispielsweise die Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen, auf privaten Homepages oder öffentlichen Facebook-Profilen. Handouts eines Referats hingegen lassen sich so einfach nicht kontrollieren und sind in der Regel nur für die Klasse, nicht aber öffentlich zugänglich.

Immer wieder gab es in der Vergangenheit Forderungen, das Urheberrecht zu reformieren. Internetaktivisten halten es für nicht mehr zeitgemäß. Erst im Juli brandete eine Welle der Empörung auf, als ein Ausschuss des EU-Parlaments das Fotografieren öffentlicher Gebäude einschränken wollte. Im Plenum wurde diese Forderung daraufhin abgelehnt; die so genannte Panoramafreiheit bleibt erhalten.

Die Onlinevideo-Plattform YouTube unternimmt selbst Schritte, ein sowohl für Urheber als auch Konsumenten faires System des Urheberrechts durchzusetzen. Nutzer, die Videos auf dem Portal veröffentlichen, können in einer großen Datenbank nachsehen, ob die in den Aufnahmen verwendete Musik auf YouTube verwendet werden darf. Wenn ja, wird der Urheber der Musik an den Werbeeinnahmen der Plattform beteiligt.

Autor Lukas Maderner

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